Fahrten für Krankenkassen und Versicherungen

Krankenkassenfahrten:

Damit wir mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind nicht bei allen Kassen gleich, aber im Grundsatz gilt Folgendes:

→ Jede Fahrt muss im Vorfeld von der Krankenkasse genehmigt werden.

→ Für jede Fahrt muss eine "Verordnung einer Krankenbeförderung" vorliegen. Diese stellt der behandelnde, bzw. der überweisende Arzt aus.

→ Auf Grundlage dieser Verordnung entscheidet die Krankenkasse, ob die Fahrtkosten übernommen werden können. Das bedeutet, die Verordnung muss per Post, Fax oder persönlich zu Ihrer Krankenkasse gelangen, damit diese eine Entscheidung treffen kann.


Ihre Fahrten wurden bewilligt? Super! Dann gilt es folgendes zu prüfen:

→ Liegt Ihr Termin auch tatsächlich in dem bewilligten Zeitraum?

→ Welches Beförderungsmittel wurde bewilligt? Suchen Sie nach Bezeichnungen wie:

Taxi/Mietwagen, Mietwagen-tragend, Mietwagen-Rollstuhl, BTW, TSW

→ Wenn bei Ihnen Krankentransportwagen, Transport liegend oder "mit medizinischer Betreuung" steht, können wir diese Fahrten nicht annehmen. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an ein KTW-Unternehmen.

Sie haben alles geprüft und denken, wir sind Ihr Ansprechpartner. Dann rufen Sie durch. Gerne helfen wir ihnen weiter und besprechen die nächsten Schritte.


Versicherung:

Wir benötigen von Ihrer Versicherung nur die schriftliche Zusage, dass die Kosten übernommen werden. In der Regel gibt es dann keinen weiteren Papierkram und keine weiteren Kosten für Sie.

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